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Der Schwimmverband Nordrhein-Westfalen (SV NRW) und der LandesSportBund
Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) gehen gemeinsame Wege in der Mitarbeiterentwicklung.
Nach dem Motto: "Qualifizierte Mitarbeiter/innen
sind Garanten für hochwertige Angebote" unterstützen
beide Partner mit dieser Kooperation eine positive Vereinsentwicklung.
Zur näheren Erläuterung, bzgl. der Verlängerung von Lizenzen und
der Anerkennung von Ausbildung, stellen wir im Folgenden zwei unterschiedliche
Bereiche der Mitarbeiterqualifizierung dar:
1. Anerkennung von Fortbildung/Verlängerung
von Lizenzen
Die Lehrgänge im Bildungssystem des SV NRW erfüllen die Qualitätskriterien
des LSB NRW und werden als Maßnahmen zur Verlängerung der ‚Übungsleiter
C-Lizenzen Breitensport (sportartübergreifend)' des LSB NRW anerkannt.
Der SV NRW erkennt seinerseits die fachspezifischen Lehrgänge des
LSB NRW, die sich mit Themen rund um das Wasser befassen zur Verlängerung
der ‚Trainer C Lizenz Breitensport Schwimmen' und der ‚Trainer C
Lizenzen Leistungssport (Schwimmen, Wasserball, Springen und Synchronschwimmen)'
an.
2. Anerkennung von Ausbildung
Grundlegend für die Anerkennung von Ausbildungen sind die Rahmenrichtlinien
für die Ausbildung' des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV).
Die Inhalte der Übungsleiter C-Lizenzen Breitensport
(sportartübergreifend)' Ausbildung des LSB NRW, die mit den
Inhalten der Lizenzausbildungen des DSV übereinstimmen, werden
anerkannt.
Konkret bedeutet dies, dass die übergreifenden Inhalte der
Grundausbildung C-Lizenzen des SV NRW anerkannt werden und die fachspezifischen
Inhalte "Anfängerschwimmen" nachgeholt werden müssen.
Dies bedeutet, dass die
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Teilnehmer/innen, die eine ‚Übungsleiter
C Lizenz Breitensport' des LSB NRW besitzen, für eine ‚Trainer
C Lizenz' im Bereich des SV NRW einen Lehrgang Anfängerschwimmen
mit 15 LE plus die 60 LE Spezialausbildung auf Verbandsebene
absolvieren müssen.
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Zusätzlich ist für alle Fachsparten
der Nachweis einer gültigen Selbst- und Fremdrettungsfähigkeit zwingend
erforderlich.
Des Weiteren sind die formalen Anforderungen der fachspezifischen
Ausbildung zu erbringen, die in den jeweiligen Lehrgangsausschreibungen
aufgeführt werden. Zum Beispiel ist gemäß der RRL
des DSV für die Trainer C Lizenz Leistungssport Schwimmen ein
Kampfrichterausweis (mindestens Gruppe 1) Voraussetzung.
Bei Ihrer Anmeldung im Fachbereich ist u. a. die
Kopie der Übungsleiter C-Lizenz Breitensport' des LSB
NRW beizufügen.
Sollten Sie konkrete Fragen haben, zögern Sie
nicht uns anzurufen - wir beraten Sie gern.
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