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Achtung, nachfolgender Text gilt nur für Lehrgänge,
die auf Verbandsebene durchgeführt
werden. Bei Bezirkslehrgängen beachten Sie bitte, was wir hier
für Sie aufgeschrieben haben.
Beratung
Auf www.swimpool.de finden sie eine Vielzahl von Hilfen und Informationen
rund um die Themen "Qualifizierung" sowie die "Anmeldung zu Lehrgängen".
Benötigen Sie weitere Informationen und möchten Sie von uns beraten
werden, um das für Sie geeignete Angebot zu finden, wenden Sie sich
vornehmlich an unsere Frau
Strehl oder an den/die bei dem entsprechenden Lehrgang explizit
angegebene/n Ansprechpartner/in.
Alle Lehrgänge auf Verbandsebene, bei denen kein/e spezielle Ansprechpartner/in
angegeben ist:
Gabriele Strehl
Bitte nur vormittags anrufen.
Einige Lehrgangsanmeldungen an Ansprechpartner/innen
Das stete Bemühen des Schwimmverbandes NRW ist es, Ihnen die Arbeit
so weit wie möglich zu erleichtern. Auf den ersten Blick mag es
daher nicht "kundenfreundlich" erscheinen, dass Sie einige Lehrgangsanmeldungen
nicht an die Geschäftsstelle richten sollen, sondern an spezielle
Ansprechpartner/innen.
Bei näherem Hinsehen erweist sich diese Regelung aber als durchaus
erprobt und praktikabel, da die jeweiligen Ansprechpartner/innen
in ihren Sparten kompetenter sind als es eine Geschäftsstelle je
sein könnte und somit nicht nur Anmeldungen entgegennehmen, sondern
ggf. auch Fragen zu den Lehrgängen beantworten. Die Meldeadressen
dieser Ansprechpartner/innen sind bei den jeweiligen Lehrgängen
aufgeführt. Dorthin schicken Sie bitte Ihre Lehrgangsanmeldung einschließlich
aller erforderlichen Unterlagen sowie die Lehrgangsgebühr.
Alle anderen Anmeldungen gehen an die Geschäftsstelle des Schwimmverbandes
NRW.
Nur schriftliche Anmeldungen
Leider können wir keine telefonischen, sondern nur schriftliche
Anmeldungen berücksichtigen. Die erforderlichen Angaben, die wir
benötigen, haben wir noch einmal gesondert unter Anmelden
leicht gemacht zusammengestellt. Achten Sie bitte darauf, dass
alle Angaben vollständig sind, andernfalls ist eine ordnungsgemäße
und zügige Bearbeitung nicht möglich. Jede Lehrgangsanmeldung muss
die erforderliche Einzugsermächtigung
enthalten.
Vergabe der Lehrgangsplätze
Lehrgangsplätze werden vergeben in der Reihenfolge der vollständigen
Anmeldungen (wer zuerst kommt, mahlt zuerst). Den Eingang jeder
Anmeldung bestätigen wir schriftlich. Wegen der Vielzahl der
eingehenden Anmeldungen bitten wir besonders zu Jahresbeginn um
etwas Geduld.
Sind alle Plätze des Lehrgangs bereits belegt, übernehmen
wir einen Teil der Anmeldungen auf eine Warteliste. Eine Teilnahme
kann jedoch erst nach Freiwerden eines Lehrgangsplatzes zugesagt
werden. Sollten Sie selbst nicht mehr teilnehmen können, erwarten
wir in jedem Fall Ihre Nachricht (auch wenn Sie lediglich einen
Wartelistenbescheid erhalten haben)!
Anmeldeadresse
Bitte richten Sie Ihre schriftliche An- bzw. Abmeldung an:
Schwimmverband Nordrhein-Westfalen
Postfach 10 14 54
47014 Duisburg
oder per Fax: 0203 / 73 81 - 631
Anmeldung mit Einzugsermächtigung
Beim früher üblichen Lastschriftverfahren kamen zwei Situationen
sehr häufig vor:
| 1. |
Sie haben sich oder andere Personen nicht nur
für einen, sondern für mehrere Lehrgänge angemeldet. In diesem
Falle hatten wir darum gebeten, dass Sie pro Person und Lehrgang
einen separaten Scheck für die Lehrgangsgebühr ausstellten -
viel Arbeit für Sie. |
| 2. |
Falls dann Sie oder eine andere Person nicht
am Lehrgang teilnehmen konnten oder der Lehrgang ausfiel, mussten
wir den/die Scheck/s wieder zurückschicken - viel Arbeit für
uns. |
Viel sinnvoller ist doch folgender Weg:
| 1. |
S i e erteilen uns mit der Lehrgangsanmeldung
eine Abbuchungsermächtigung
(Privatkonto oder Vereinskonto) |
| 2. |
W i r buchen erst n a c h dem Lehrgang ab.. |
Dies sollte Ihnen und uns viel Arbeit sparen.
Deshalb haben wir nunmehr komplett auf das Einzugsverfahren umgestellt
und bitten Sie, dies bei der Lehrgangsanmeldung zu berücksichtigen.
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