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Schwimmverband NRW, 26.01.10,
von A. Hillebrand
Zu diesem Thema bietet der Schwimmverband NRW gemeinsam mit dem
Bundesverband Deutscher Schwimmmeister eine Fortbildungsveranstaltung
an. Jeder Verein, der ein Bad eigenständig nutzt, ist davon
betroffen, ganz gleich ob es im Vereinseigentum ist oder nicht.
Deshalb ist es für jeden Verein wichtig, die Pflichten zu
kennen und sich gegen mögliche Risiken abzusichern. Dazu gibt
die angebotene Fortbidlungsveranstaltung am 13. März 2010 die
richtigen Hinweise. Anmeldungen nimmt die Geschäftsstelle des
SV NRW entgegen; die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt.
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Fortbidlungsveranstaltung "Pflichten und Risiken für
Vereine bei alleiniger Badnutzung" am 13. März 2010
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(60 kb, 1 Seite)
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